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Durchführung der Untersuchung Auftrag Den
rechtlichen Grund für die Auftragsübernahme bildet ein gerichtlicher Beschluss,
für weitere Kunden – ein ausgefülltes und unterzeichnetes Auftragsformular
(wird elektronisch oder postalisch zugesendet) oder. Sie sollen beinhalten oder
beigelegt haben: - Auflistung
von beigelegten zu prüfenden und vergleichenden Unterlagen/ Gegenständen - klare
und eindeutige Fragestellung, - notwendige
Ausgangsinformationen über den Sachverhalt. Die Begutachtung
beginnt nach dem
Erhalt der o.g. zu untersuchenden und begleitenden Materialien. Die Bearbeitungszeit hängt von der Art und Kompliziertheit der Expertise sowie von der
Menge der Untersuchungsgegenstände und gestellten Fragen ab und beträgt
durchschnittlich 7 bis 10 Arbeitstage. Die Eilerfüllung des Auftrages ist
möglich. Gutachten Für
den gerichtlichen Gebrauch wird ein klassisches Gutachten erstattet. Für den
außergerichtlichen Gebrauch wird ein Kurzgutachten (ein Untersuchungsbericht)
verfasst. Beide
Formen haben gleiche Bestandteile, spiegeln denselben Untersuchungsvorgang
wider, unterscheiden sich nicht nach dem Inhalt, sondern nur im Umfang der Beschreibungen
bzw. Illustrationen (dementsprechend im Arbeitsaufwand und Preis). Somit sind
die beiden Gutachtenformen gleichermaßen informativ, übersichtlich und
nachvollziehbar und haben die gleiche Beweiskraft/ Verwertbarkeit. Kosten
Vergütung
der erbrachten Dienstleistungen erfolgt auf der
Honorarbasis und wird nach der Arbeitsstundenzahl, den verbrauchten Materialen
und Versandkosten berechnet. Bei
der Erstellung eines Gutachtens für Justizorgane und staatliche Behörden
gelten die Normen des Justizvergütungs-
und Entschädigungsgesetzes (JVEG). Alle dem
Sachverständigen bekannt gewordenen Informationen über den Sachverhalt bleiben
vertraulich gemäß den geltenden Rechtsnormen der Bundesrepublik Deutschland. |