Durchführung der Untersuchung

Auftrag

Den rechtlichen Grund für die Auftragsübernahme bildet ein gerichtlicher Beschluss, für weitere Kunden – ein ausgefülltes und unterzeichnetes Auftragsformular (wird elektronisch oder postalisch zugesendet) oder. Sie sollen beinhalten oder beigelegt haben:

    - Auflistung von beigelegten zu prüfenden und vergleichenden Unterlagen/ Gegenständen

    - klare und eindeutige Fragestellung,

    - notwendige Ausgangsinformationen über den Sachverhalt.

Die Begutachtung beginnt nach dem Erhalt der o.g. zu untersuchenden und begleitenden Materialien. Die Bearbeitungszeit hängt von der Art und Kompliziertheit der Expertise sowie von der Menge der Untersuchungsgegenstände und gestellten Fragen ab und beträgt durchschnittlich 7 bis 10 Arbeitstage. Die Eilerfüllung des Auftrages ist möglich.

Gutachten

Für den gerichtlichen Gebrauch wird ein klassisches Gutachten erstattet. Für den außergerichtlichen Gebrauch wird ein Kurzgutachten (ein Untersuchungsbericht) verfasst.

Beide Formen haben gleiche Bestandteile, spiegeln denselben Untersuchungsvorgang wider, unterscheiden sich nicht nach dem Inhalt, sondern nur im Umfang der Beschreibungen bzw. Illustrationen (dementsprechend im Arbeitsaufwand und Preis). Somit sind die beiden Gutachtenformen gleichermaßen informativ, übersichtlich und nachvollziehbar und haben die gleiche Beweiskraft/ Verwertbarkeit.

Kosten

Vergütung der erbrachten Dienstleistungen erfolgt auf der Honorarbasis und wird nach der Arbeitsstundenzahl, den verbrauchten Materialen und Versandkosten berechnet.

Bei der Erstellung eines Gutachtens für Justizorgane und staatliche Behörden gelten die Normen des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG).

Für Privatpersonen und Unternehmen ist die Bezahlung des vorher vereinbarten  Betrags möglich. Ohne Einsicht in die Materiale können in voraus nur Pauschalpreise genannt werden. Für Privatpersonen ist eine Vorauszahlung vorgesehen (nach Vereinbarung).

 

Alle dem Sachverständigen bekannt gewordenen Informationen über den Sachverhalt bleiben vertraulich gemäß den geltenden Rechtsnormen der Bundesrepublik  Deutschland.