Handschriftvergleichung
 

Typische Untersuchungsgegenstände:

Verträge, Abtretungen, Vollmachten, Bankanträge, Quittungen, Testamente, Bestellungskarten, anonyme Briefe, Schreibnotizen uvm.

 

Häufig gestellte Fragen (beispielsweise):

-           Wurden Texthandschrift bzw. Unterschrift im Darlehenvertrag Nr.321 vom 10.10.2010 eigenhändig vom Darlehngeber A., oder von einer anderen Person ausgeführt?

-           Wenn die Textschrift/ Unterschrift nicht authentisch (gefälscht) ist, wurde sie von. Hrn. B. gefertigt?

-           Sind anhand der Textschrift irgendwelche Aussagen zur Person des Schreibers (relatives Alter, Geschlecht, Linkshändigkeit u.ä.) möglich?

-           Sind anhand der Textschrift irgendwelche Aussagen zum relativen Alter des Dokumentes und seiner Bestandteile (z.B. Reihenfolge ihrer Auftragung, Blankounterschrift) möglich?

 

Zu prüfendes Schriftmaterial:

-         Unterschriften

-         handschriftliche Texten (Schnellschrift, Druckschrift/ Blockschrift) oder

-         Ziffernschriften -

soll i.d.R. nur im Original vorgelegt werden. Bitte keine Beschriftungen/ Markierungen auf dem Schriftstück und keine Faltungen vornehmen!

 


Vergleichendes Schriftmaterial / Anforderungen :

-           i.d.R. im Original vorgelegt, wenigstens zum großen Teil (Untersuchungsmöglichkeit ist sehr eingeschränkt, seihe Hinweise unten; Faxkopien können nur sehr selten als Untersuchungsobjekt angenommen werden);

-           vergleichbar nach der Schriftart (Schnellschriften- zum Vergleich mit Schnellschriften, Unterschriften – zum Vergleich mit Unterschriften) usw.

-           möglichst vergleichbar nach dem Schreibmaterial (loses unliniertes Papierblatt oder Bankbelegvordruck usw.) und nach dem Schreibgerät (Kugelschreiber oder Filzstift u.a.)

-           zeitnahe entstanden: ca. 5 Jahre vor und nach dem Datum auf dem fraglichen Schriftstück; für „Altenschriften“ zusätzlich aus unmittelbaren zeitlichen Nähe vom halben Jahr bis einige Tage,

-           umfangreich genug: wenigstens 2-4 Seiten eines Schrifttextes (insgesamt) oder 15 bis 20 Unterschriften,

-           unbefangen entstanden und einen offiziellen, geschäftlichen bzw. persönlichen  Charakter haben,

-           widerspruchslos von allen Prozessbeteiligten anerkannt werden können.

In einigen Fällen können als zusätzliches Vergleichsmaterial ad-hoc geleistete Schriftproben / Unterschriftproben gefertigt werden.  Wichtig: bitte keine eigenhändigen Versuche! - Art und Menge der Proben sowie ihre Fertigungsweise ist bitte mit dem Gutachter vorab/ im voraus zu besprechen.

In allen Fällen wird die Tauglichkeit und Hinlänglichkeit der Vergleichsschriften vom Gutachter eingeschätzt u.zw. nach dem eingehender Analyse der fraglichen Schrift.

Nach Bedarf werden dem Auftraggeber die Empfehlungen zur Beschaffung des schriftlichen Vergleichsmaterials (GFS, 1998) zugesendet.

 

Zusätzliche Ausgangsinformationen:

- eine kurze Beschreibung des Sachverhaltes;

- Angaben über die möglichen (zu überprüfenden) Schreibpersonen sind wichtig / notwendig: Alter, Ausbildung, ausgeübter Beruf, Rechts- vs. Linkshändigkeit, bekannte akute Erkrankungen/ Lähmungen zu Zeiten der fraglichen Schrift (offizielle ausführliche Angaben des Krankenhauses od. Hausarztes);

- über mögliche ungewöhnliche Bedingungen beim Schreibvollzug

· über Ausführung des Schriftstückes unter ungewöhnlichen Bedingungen: im Stehen mit der Anlehnung an einen Tisch oder an eine Wand, unter unzureichender visueller Kontrolle bei Dämmerung oder ohne  Brille u.ä.

· über einem mutmaßlichen Fälscher zur Verfügung stehende (als Vorbild) echte Unterschriften;


- über mögliche Anwesenheit von Zeugen.

 

Auftrag

Den rechtlichen Grund für die Auftragsübernahme bildet ein gerichtlicher Beschluss oder - für alle weiteren Kunden - ein ausgefülltes und unterzeichnetes Auftragsformular (wird von mir elektronisch oder postalisch zugesendet). Es soll beinhalten:

-           Auflistung von beigelegten zu prüfenden und vergleichenden Schriftstücken

-           klare und eindeutige Fragestellung,

-           notwendige Ausgangsinformationen über den Sachverhalt

 

Gutachten

Für den gerichtlichen Gebrauch wird ein klassisches Gutachten erstattet. Für den außergerichtlichen Gebrauch wird ein Kurzgutachten (ein Untersuchungsbericht) verfasst.

Beide Formen haben gleiche Bestandteile, spiegeln denselben Untersuchungsvorgang wider, unterscheiden sich inhaltlich kaum, sondern nur nach dem Umfang der Beschreibungen bzw. Illustrationen (Arbeitsaufwand, Preis). Somit sind die beiden Gutachtenformen gleichermaßen übersichtlich und nachvollziehbar und haben die gleiche Beweiskraft/ Verwertbarkeit.

 

Ergebnisse der Untersuchung

Die Bewertung aller erhobenen Befunde ergibt die Schlussfolgerungen. Zur Frage der Echtheit vs. Fälschung der Schrift werden sie - wie allgemein üblich - als Wahrscheinlichkeitsaussagen in der Rangskala (in positiver und negativer Richtung) dargelegt:

-          mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit

-          mit sehr hoher/ sehr großer Wahrscheinlichkeit

-          mit hoher Wahrscheinlichkeit

-          wahrscheinlich

-          nicht entscheidbar (non liquet).

 

Wichtige Hinweise:

1)      Die Untersuchungsmateriale werden im Sinne der gestellten Fragen mit methodischen und technischen Mitteln der gerichtlichen Schriftvergleichung begutachtet (kein grafologisches Gutachten!)

2)      Nach heutigen wissenschaftlich begründeten Forschungsstand der forensischen Schriftuntersuchung ist Untersuchung von Nicht-Originalen (Scanausdrücke, Faxkopien) zwar nicht ausgeschlossen, lassen keine aussagekräftigen Schlussfolgerungen zu. Die Erkenntnismöglichkeit bei kopierten Schriften ist sehr deutlich eingeschränkt, da mehre sehr relevante/ bedeutsame grafische Merkmale verloren gehen oder verzerrt werden.

 

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