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Handschriftvergleichung
Vergleichendes Schriftmaterial /
Anforderungen : -
i.d.R.
im Original vorgelegt, wenigstens zum großen Teil (Untersuchungsmöglichkeit ist
sehr eingeschränkt, seihe Hinweise unten; Faxkopien können nur sehr selten als
Untersuchungsobjekt angenommen werden); -
vergleichbar
nach der Schriftart (Schnellschriften- zum Vergleich mit Schnellschriften,
Unterschriften – zum Vergleich mit Unterschriften) usw. -
möglichst
vergleichbar nach dem Schreibmaterial (loses unliniertes Papierblatt oder
Bankbelegvordruck usw.) und nach dem Schreibgerät (Kugelschreiber oder
Filzstift u.a.) -
zeitnahe
entstanden: ca. 5 Jahre vor und nach dem Datum auf dem fraglichen Schriftstück;
für „Altenschriften“ zusätzlich aus unmittelbaren zeitlichen Nähe vom halben
Jahr bis einige Tage, -
umfangreich
genug: wenigstens 2-4 Seiten eines Schrifttextes (insgesamt) oder 15 bis 20
Unterschriften, -
unbefangen
entstanden und einen offiziellen, geschäftlichen bzw. persönlichen Charakter haben, -
widerspruchslos
von allen Prozessbeteiligten anerkannt werden können. In einigen Fällen können als
zusätzliches Vergleichsmaterial ad-hoc geleistete Schriftproben / Unterschriftproben
gefertigt werden. Wichtig: bitte keine
eigenhändigen Versuche! - Art und Menge der Proben sowie ihre Fertigungsweise
ist bitte mit dem Gutachter vorab/ im voraus zu besprechen. In allen Fällen wird die
Tauglichkeit und Hinlänglichkeit der Vergleichsschriften vom Gutachter
eingeschätzt u.zw. nach dem eingehender Analyse der fraglichen Schrift. Nach Bedarf werden dem
Auftraggeber die Empfehlungen zur Beschaffung des schriftlichen
Vergleichsmaterials (GFS, 1998) zugesendet. Zusätzliche Ausgangsinformationen: - eine kurze
Beschreibung des Sachverhaltes; - Angaben über die möglichen (zu überprüfenden)
Schreibpersonen sind wichtig / notwendig: Alter, Ausbildung, ausgeübter Beruf,
Rechts- vs. Linkshändigkeit, bekannte akute Erkrankungen/ Lähmungen zu Zeiten
der fraglichen Schrift (offizielle ausführliche Angaben des Krankenhauses od.
Hausarztes); - über mögliche ungewöhnliche Bedingungen beim
Schreibvollzug · über Ausführung des
Schriftstückes unter ungewöhnlichen Bedingungen: im Stehen mit der Anlehnung an
einen Tisch oder an eine Wand, unter unzureichender visueller Kontrolle bei
Dämmerung oder ohne Brille u.ä. · über einem mutmaßlichen
Fälscher zur Verfügung stehende (als Vorbild) echte Unterschriften; - über mögliche Anwesenheit von Zeugen. Auftrag Den
rechtlichen Grund für die Auftragsübernahme
bildet ein gerichtlicher Beschluss oder - für alle weiteren Kunden
- ein ausgefülltes und unterzeichnetes Auftragsformular
(wird von mir elektronisch oder postalisch zugesendet). Es soll
beinhalten: -
Auflistung
von beigelegten zu prüfenden und vergleichenden Schriftstücken -
klare
und eindeutige Fragestellung, -
notwendige
Ausgangsinformationen über den Sachverhalt Gutachten Für den gerichtlichen Gebrauch wird ein klassisches
Gutachten erstattet. Für den außergerichtlichen Gebrauch wird ein Kurzgutachten
(ein Untersuchungsbericht) verfasst. Ergebnisse der Untersuchung Die Bewertung aller
erhobenen Befunde ergibt die Schlussfolgerungen. Zur Frage der Echtheit vs.
Fälschung der Schrift werden sie - wie allgemein üblich
- als Wahrscheinlichkeitsaussagen in der Rangskala (in
positiver und negativer Richtung) dargelegt: -
mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit -
mit sehr hoher/ sehr großer Wahrscheinlichkeit -
mit hoher Wahrscheinlichkeit -
wahrscheinlich -
nicht entscheidbar (non liquet). Wichtige Hinweise: 1) Die
Untersuchungsmateriale werden im Sinne der gestellten Fragen mit methodischen
und technischen Mitteln der gerichtlichen Schriftvergleichung begutachtet (kein
grafologisches Gutachten!)
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